Ein Beitrag von Dr. Claus Koch
Schon kleine Kinder haben, wie wissenschaftliche Studien zeigen, ein ausgeprägtes Gefühl für Gerechtigkeit. Hindert ein blaues Viereck einen Ball daran, einen Hang hinaufzurollen und ist ein grünes Dreieck hingegen bemüht, dem Ball durch Anschubsen aufwärts zu helfen, bevorzugen schon die Allerkleinsten die Farbe des „Helfers“.
In den vergangenen Wochen ist, angestoßen durch einen zumindest missverständlichen Beitrag in der liberalen Wochenzeitung „Die Zeit“, erneut ein Diskussion darüber entbrannt, ob man in Seenot geratene Flüchtlingen vor dem Ertrinken retten soll, bzw. ob durch solche Rettungsaktionen nicht das Geschäft von Schleusern unterstützt werde, die auf die Rettung von in Seenot geratenen Flüchtlingen schließlich spekulieren würden. Während der Artikel in der „Zeit“ die Frage noch offen ließ, machen fremdenfeindliche Parteien jedweder Couleur keinen Hehl daraus, diese Menschen „zur Abschreckung“ auch mal ertrinken zu lassen. In beiden Fällen geht es um dieselbe Fragestellung, nämlich ob es erlaubt ist, Menschen, die in Seenot geraten, aus einem übergeordneten Prinzip heraus ihrem Schicksal überlassen. Darum, dass die Würde des Menschen eben nicht unteilbar ist, wie es unser Grundgesetz festschreibt, sondern je nach politischer Einschätzung Einschränkungen erlaubt sind.